Allgemeine Geschäftsbedingungen der Knoben Kuvert GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle erstellten Angebote, abgeschlossenen Verträge und Transaktionen
und Aktivitäten, die von oder im Namen von Knoben Kuvert GmbH durchgeführt worden sind. Entgegenstehende allgemeine
Geschäftsbedingungen der Abnehmer und Lieferanten werden nicht mit einbezogen, auch wenn sie in anderen
Zusammenhängen bereits Vertragsgegenstand geworden sein sollten.
I. Angebot und Vertragsabschluss
1. Jede Offerte bzw. jedes Angebot von Knoben Kuvert GmbH wird durch anschließende Offerten bzw. Angebote ungültig, alle Offerten, Angebote u.ä. sind, wenn nicht anders angegeben, 30 Tage
lang gültig
2. Eine Vertragsannahme durch den Abnehmer unter Abänderung des bisherigen Vertragsangebotes gilt als neues Vertragsangebot. Der Vertragsabschluss kommt in diesem Fall nur nach schriftlicher
Bestätigung durch Knoben Kuvert GmbH zustande.
3. Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen. Die Preise verstehen sich netto in Euro. Sie schließen Verpackung, Frachtkosten, Montage, Zoll- und
Zollnebenkosten sowie ausländische Steuern nicht ein. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
4. Illustrationen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Kataloge, Diagramme, Maß- und Gewichtsangaben sowie sonstige Angaben von Knoben Kuvert GmbH sind nur zur Orientierung
bestimmt und nicht bindend. Knoben Kuvert GmbH behält sich das Urheberrecht für alle Entwürfe, Illustrationen, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Berechnungen und ähnliche, zusammen mit dem
Angebot vorgelegte, Unterlagen vor. Alle Dokumente, die Bestandteil des Angebots von Knoben Kuvert GmbH sind, bleiben das Eigentum der Firma und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche
Genehmigung von Knoben Kuvert GmbH nicht kopiert, Dritten vorgezeigt, offenbart oder in einer solchen Weise benutzt werden, dass Dritte davon Kenntnis erhalten.
II. Änderungen
1. Mündliche Aussagen oder Änderungen der bereits geschlossenen bzw. noch zu schließenden Verträge sind nur bindend, nachdem und insoweit sie von Knoben Kuvert GmbH schriftlich
bestätigt worden sind. Dabei sind die zu ändernden Vertragsgegenstände ausdrücklich zu benennen.
III. Lieferung und Verpackung
1. Der Versand ist frachtfrei zzgl. Palettenaustauschgebühr bei Aufträgen mit einem Nettowarenwert (ohne Mehrwertsteuer) von mind. 500,- € an die nächstgelegene Stückgutempfangsstation des
Empfängers innerhalb Deutschland, ausgenommen Flächenfracht, sowie bei Lieferungen durch eigenen Firmen-LKW im Werkverkehr, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages. Bei Eilund
Expressgutversand gehen die Frachtkosten, die den Stückgutversand überschreiten, zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für Rücksendung der Transportverpackung an uns gehen zu Lasten des
Versenders.
2. Bei einem Auftragswert unter 500,- € (ohne MwSt.) gehen Porto, Fracht und Verpackung zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist erst dann anzunehmen, wenn vom Anliefernden die Beschädigung ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist.
Gefahrenübergang tritt auch dann ein, wenn der Auftragnehmer bei Versandverzögerung durch den Auftraggeber die Ware einlagert.
4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trifft Knoben Kuvert GmbH die Auswahl von Verpackung, Versandweg und Versandart nach bestem Ermessen.
IV. Lieferzeit und Lieferverzug
1. Die von Koben Kuvert GmbH bestätigten Liefertermine beruhen auf kontinuierlicher Produktion des jeweiligen Auftrags und gelten ab Datum seiner Auftragsbestätigung. Bei bedruckter Ware
läuft die Lieferfrist erst ab Eingang der genehmigten Korrektur. Vom Auftraggeber veranlasste Unterbrechungen während der Laufzeit des Auftrages verlängern die Liefertermine entsprechend.
2. Im Falle eines Lieferverzuges hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gem. § 326 Abs. 1 BGB zu setzen. Beim Überschreiten der Nachfrist kann Schadensersatz nur in Fällen von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Ein etwaiger Schadensersatz ist beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Deckungskauf ist
ausgeschlossen.
3. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport wesentlich abhängig sind, entbinden Knoben Kuvert GmbH schadenersatzlos von der
Einhaltung der Lieferfrist und berechtigen Knoben Kuvert GmbH zu Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht rechtzeitig oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen
Abhilfe geschaffen werden kann. Als Betriebsstörungen in diesem Sinne gelten alle schwerwiegenden Hemmnisse, die der Auftragnehmer bei objektiver Betrachtungsweise nicht selbst zu vertreten hat (höhere Gewalt), insbesondere Rohstoff und Energieknappheit,
Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr, sowie Brände und Maschinenschäden.
V. Abrufe und Abnahmeverzug
1. Abrufaufträge unterliegen, falls nicht ausdrücklich andere Termine vereinbart sind, einer Abnahmefrist von höchstens sechs Monaten. Knoben Kuvert GmbH ist bei Überschreitung dieser Frist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt nach seiner Wahl den Preis pro 1000 Stück für jeden
weiteren Monat um 1 % für Lagerkosten, Kapitaldienst u.ä. zu erhöhen, die Gesamtmenge zu berechnen, sie dem Auftraggeber zuzustellen oder auf dessen Rechnung einzulagern.
2. Dies gilt auch für den Fall, dass die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht das Qualitäts- und Gefahrenrisiko zum Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf den Auftraggeber über.
VI. Ausführung und Beanstandungen
1. Bei Verkauf nach Mustern gelten diese insofern als unverbindlich, da die Lieferungen maschinenbezogen erfolgen, wobei die Gesamtlieferung für die Beurteilung maßgebend ist und nicht die Beschaffenheit einzelner Stücke.
2. Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingter Toleranzen in handelsüblicher Qualität.
Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- und/oder Ausführungsvorlagen zu prüfen, unterschrieben zurückzusenden und evtl. Berichtigungen eindeutig und unmissverständlich anzubringen. Für übersehene oder nicht beanstandete Mängel haftet Knoben
Kuvert GmbH nicht. Falls kein Korrekturabzug verlangt wird, ist die Druckvorlage maßgebend. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der Bestellmenge gestattet.
Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Liefermengen unter 25.000 Stück auf 20 %. Bei Verarbeitung extra angefertigter Spezialpapiere behält sicher der Auftragnehmer vor, die gesamt vom Papierhersteller gelieferte Menge zu verarbeiten. Dies gilt auch für Sonderformate. Bei Bestellung
von Anbruchmengen wird grundsätzlich die kleinste Originalverpackungseinheit geliefert.
4. Mängelrügen für offensichtliche Mängel haben unverzüglich, unter Wahrung der kaufmännischen Rügelast, nach Eintreffen der Waren, schriftlich Knoben Kuvert GmbH gegenüber angezeigt zu
werden.
5. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen Knoben Kuvert GmbH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach
Entdeckung, innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei Knoben Kuvert GmbH eintrifft.
6. Anerkannte Sachmängelrügen berechtigen Knoben Kuvert GmbH nach ihrer Wahl zu Minderung, Ersatzlieferung nach angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende
Schadenersatzansprüche sind, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Mängelfolgeschäden, gleichviel aus welchem Rechtsgrund. Verarbeitete oder bedruckte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
7. Für Ware, welche durch Knoben Kuvert GmbH im Auftrag des Abnehmers bedruckt worden ist, wird unter keinen Umständen Ersatz geleistet.
8. Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos usw. bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Auftragnehmers. Ein Erwerb durch den Auftraggeber mittels gesondertem Kaufvertrag ist möglich.
VII. Zahlungen
1. Die Forderungen von Knoben Kuvert GmbH sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsüberschreitungen werden Verzugszinsen der banküblichen Kreditzinsen
berechnet. Skonto wird nur nach vorheriger Absprache gewährt. Wird dessen ungeachtet ohne vorherige Absprache Skonto einbehalten, wird Knoben Kuvert GmbH die einbehaltene Summe in
jedem Fall einfordern. Eigenakzepte sowie Kundenwechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Auf jeden Fall gehen Diskontspesen und Stempelgebühren zu Lasten des Auftragsgebers.
2. Knoben Kuvert GmbH ist nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss berechtigt, die vereinbarten Preise bei veränderten Grundbedingungen wie Erhöhung der Grundstoffpreise,
Frachtkosten, Einfuhrzöllen, öffentlichen Angaben sowie Lohnkosten und Änderungen der Wechselkurse anzupassen. Sobald die Preiserhöhung 10 % des übereinkommenden Preises
übersteigt, ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt – anteilsmäßig auch in verarbeitetem Zustand – Eigentum von Knoben Kuvert GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderung aus der Geschäftsverbindung.
2. Der Auftraggeber wird ermächtigt, die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zu veräußern und die entsprechende Forderung einzuziehen, eine etwaige Be- oder Verarbeitung der
Ware nach Lieferung gilt als für Knoben Kuvert erfolgt.
3. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, zur Sicherung der Ansprüche der Knoben Kuvert GmbH auf diese
über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Knoben Kuvert GmbH auf Verlangen die Drittschuldner bekannt zu geben, diesen die Abtretung anzuzeigen und den Zugriff Dritter auf die in seinem
Eigentum stehende Ware unverzüglich mitzuteilen.
4. Soweit durch diese Vereinbarung eine Übersicherung der Ansprüche der Knoben Kuvert GmbH um mehr als 10 % eintreten sollte, wird auf Verlangen des Auftraggebers Knoben Kuvert GmbH
Sicherungsgegenstände nach Ihrer Wahl freigeben.
IX. Datenspeicherung
1. Knoben Kuvert GmbH speichert Daten des Auftraggebers im Sinne des Datenschutzgesetzes.
X. Teilnichtigkeit
1. Falls diese Bedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.
XI. Vertragskündigung
1. Knoben Kuvert GmbH ist berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen in den Fällen, in denen der Abnehmer zurechenbar seinen Verpflichtungen nicht nachtkommt. Knoben Kuvert GmbH ist
ebenfalls zur schriftlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Abnehmer die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen verliert. Dies gilt nicht in Fällen des Konkurses, in denen der Konkursverwalter die Fortsetzung des Vertrages wünscht. Durch die Kündigung werden
eventuell bestehende Forderungen sofort fällig. Der Abnehmer ist gleichzeitig zum Ersatz aller entstandenen Schäden verpflichtet.
2. Die Forderungen der Knoben Kuvert GmbH an den Abnehmer sind in folgenden Fällen ebenfalls sofort fällig: a) In Fällen, in denen nach Vertragsabschluss Gründe bekannt werden, die Knoben
Kuvert GmbH die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar erscheinen lassen. b) In Fällen, in denen die Vertragsparteien übereingekommen sind, dass der Abnehmer Sicherheiten zu
leisten hat und diese Sicherheitsleistung ausbleibt.
3. In den 2 genannten Fällen ist Knoben Kuvert GmbH auch berechtigt, die Durchführung des Vertragsverhältnisses zu suspendieren oder aber zu kündigen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt davon unberührt.
4. Knoben Kuvert GmbH ist schließlich zur Vertragskündigung dann berechtigt, wenn sich bei der Durchführung eines Auftrags unter Zuhilfenahme von Produkten Dritter herausstellt, dass diese zur
Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zweckes nicht geeignet und Knoben Kuvert GmbH aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist, diese Produkte zu ersetzen.
XII. Anwendbares Recht
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Knoben Kuvert GmbH und den Auftraggebern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EKG und der UNCITRAL-Regeln.
2. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Grenzgewichte, Maßabweichungen und sonstigen Toleranzen in Bezugnahme auf von Dritten bezogene Briefumschläge die Lieferbedingungen der Briefumschlag und
Papierausstattungsfabriken in Deutschland.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, der Sitz von Knoben Kuvert GmbH.
2. In Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die deutschen Gerichte am Sitz von Knoben Kuvert GmbH zuständig, wobei sich Knoben Kuvert GmbH vorbehält, den Auftraggeber auch bei den
Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes zu verklagen.
XIV. Ältere Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen ältere Geschäftsbedingungen, welche dem Abnehmer möglicherweise aus früheren Rechtsbeziehungen zu Knoben Kuvert GmbH bekannt sind.